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Datenschutzhinweis gem. Art. 13 ff. DSGVO für allgemeine Dienste des Landesamtes GeoInformation Bremen

Anmerkung: Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Bremen ist organisatorisch beim Landesamt GeoInformation Bremen angegliedert!

Verantwortlicher

Für die Datenerhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das Landesamt GeoInformation Bremen, Lloydstraße 4, 28217 Bremen verantwortlich.

Datenverarbeitung durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Bremen

Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden gemäß § 192 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Gutachterausschüsse (GAA) als selbständige und unabhängige Gremien gebildet. Der GAA für Grundstückswerte in Bremen bedient sich einer Geschäftsstelle, die Eigentumsangaben verarbeitet, etwa zur Führung der Kaufpreissammlung oder der Erstattung von Verkehrswertgutachten. Der GAA führt gemäß § 193 Abs. 5 BauGB eine Kaufpreissammlung, ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.

Zur Führung der Kaufpreissammlung ist gemäß § 195 Abs. 1 BauGB jeder Vertrag von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem GAA zu übersenden. Die Erfassung der Verträge wird grundsätzlich ohne Angabe der personenbezogenen Daten (Name der Käufer/Verkäufer) durchgeführt. Der GAA kann verlangen, dass Eigentümer und sonstige Inhaber von Rechten an einem Grundstück die zur Führung der Kaufpreissammlung notwendigen Unterlagen vorlegen (§ 197 Abs. 1 BauGB). Hierzu werden Fragebögen von den Geschäftsstellen an die neuen Eigentümer der Verkaufsobjekte versendet, um zusätzliche Informationen, die in den Kaufverträgen nicht enthalten sind, zu erlangen. Die personenbezogenen Daten werden bis zur vollständigen Übernahme der Daten der Verkaufsobjekte in die Kaufpreissammlung gespeichert und danach gelöscht.

Der GAA erstattet auf Antrag gemäß § 193 Abs. 1 BauGB Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken. Im Rahmen der Erstattung von Verkehrswertgutachten werden die diesbezüglichen Eigentumsangaben durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses verarbeitet. Sie stammen in der Regel von den Antragstellern, Eigentümern oder aus dem Nachweis des Liegenschaftskatasters, aber auch aus dem Grundbuch (Abteilung I), der Grundakte sowie Miet- und Pachtverträgen. Die Verkehrswertgutachten werden u.a. an die Antragsstellenden, die Eigentümer:innen, oder Inhaber:innen von Rechten, Behörden und Gerichte zur Erfüllung ihrer Aufgaben weitergegeben.

Datenverarbeitung bei der Bestellung von Dienstleistungen und Produkten

Das Landesamt GeoInformation Bremen ist in der Stadt Bremen die Fachdienststelle für die Bereiche Liegenschaftskataster, Vermessung, amtliche und sonstige Kartenwerke und Immobilienbewertung. In diesem Zusammenhang können Bürger:innen zahlreiche Dienstleistungen und Produkte wie bspw. die Einsichtnahme oder die Bestellung von Auskünften aus dem Liegenschaftskataster usw. über das Landesamt GeoInformation Bremen beziehen.

Wir verarbeiten die im Rahmen der Bestellung erhobenen Daten gem. Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. b DSGVO zum Zweck der Vertragserfüllung. Dies umfasst auch die damit einhergehende Kundenbetreuung.

Falls erforderlich, werden personenbezogene Daten an die Unternehmen weitergegeben, die an der Abwicklung dieses Vertrags beteiligt sind, z. B. Kreditinstitute zur Zahlungsabwicklung.

Die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten werden spätestens sechs Monate nach Beendigung des Vertrags gelöscht und solange nur noch für etwaige Rückfragen bereitgehalten. Die Daten werden nicht gelöscht, sofern nach Vertragsbeendigung noch Forderungen offen sind und eingezogen werden sollen. Im Fall des Bestehens gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die betroffenen Daten für die Dauer dieser Fristen archiviert.

Datenverarbeitung im Rahmen der Führung des Liegenschaftskatasters

Das Landesamt GeoInformation Bremen führt das Liegenschaftskataster der Stadtgemeinde Bremen. Die Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten werden in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt. Hierzu werden Familienname, Vornamen, Geburtsnamen, Firmennamen sowie Wohnanschriften der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten sowie Namen und Anschriften bevollmächtigter Vertreter der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten sowie der Gebäudeeigentümer gespeichert. Die Speicherung dieser personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO, §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 2 BremDSGVOAG i.V.m. § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz).

Gemäß § 10 Vermessungs- und Katastergesetz ist die Übermittlung der im Liegenschaftskataster gespeicherten Daten oder deren Nutzung insoweit zulässig, als es nach den Zweckbestimmungen des § 4 Vermessungs- und Katastergesetz zur Führung des Liegenschaftskatasters erforderlich ist. Das Landesamt GeoInformation Bremen darf einer anderen Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle die in § 9 Abs. 1 und 2 Vermessungs- und Katastergesetz genannten Daten übermitteln, wenn dies zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit oder der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist und der Empfänger die Daten beim Betroffenen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder nur unter Inkaufnahme von erheblichen Nachteilen erheben kann. An sonstige Personen und Stellen dürfen im Einzelfall personenbezogene Daten durch Einsichtnahme oder Auskunft bekanntgegeben werden, wenn die Empfänger ihr berechtigtes Interesse aufgrund ihrer Bedürfnisse im Rechtsverkehr, in der Verwaltung oder der Wirtschaft glaubhaft darlegen und schutzwürdige Belange des Eigentümers oder Erbbauberechtigten nicht beeinträchtigt werden (§ 10 Abs. 4 Vermessungs- und Katastergesetz).

Datenverarbeitung zur Erhebung und Sammlung von Luftbildern, Satellitenbildern und anderen Fernerkundungsergebnissen

Gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO, §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 2 BremDSGVOAG i.V.m. § 3 Nr. 3 Vermessungs- und Katastergesetz besteht im Rahmen der Landesvermessung eine Aufgabe darin, Luftbilder (Senkrechtaufnahmen), Satellitenbilder und andere Fernerkundungsergebnisse zu erstellen und zu sammeln, soweit diese für die Landesvermessung oder das Liegenschaftskataster bedeutsam sind. Als dessen Folge wird zum Zwecke der Fortführung der amtlichen Geodaten das Stadtgebiet Bremens regelmäßig beflogen. Aus den Luftbildern werden Orthofotos als verzerrungsfreie und maßstabsgetreue Abbildungen der Erdoberfläche abgeleitet. Die Bereitstellung für jedermann erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO, der §§ 2
Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 2 BremDSGVOAG i.V.m § 6 des Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten des Landes Bremen (Bremischen Geodatenzugangsgesetzes – BremGeoZG) maßgeblich über die Website https://geoportal.bremen.de/geoportal/.

Datenempfänger

Wir übermitteln Ihre Daten nur an Dritte (z. B. an Kreditinstitute zur Zahlungsabwicklung, an die Landeshauptkasse zur Durchsetzung offener Forderungen), sofern eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis (z. B. nach den oben genannten Rechtsvorschriften) besteht.

Ihre Daten können von uns zudem an externe Dienstleister (z. B. IT-Dienstleister, Unternehmen, die Daten vernichten oder archivieren, Druckdienstleister]) weitergegeben werden, welche uns bei der Datenverarbeitung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung streng weisungsgebunden unterstützen.

Eine Datenverarbeitung außerhalb der EU findet nicht statt.

Wir werden Ihre personenbezogenen Daten weder an Dritte verkaufen noch anderweitig vermarkten.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

datenschutz nord GmbH
Konsul-Smidt-Straße 88
28217 Bremen
Web: www.datenschutz-nord-gruppe.de
E-Mail: office@datenschutz-nord.de

Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e (Datenverarbeitung zur behördlichen Aufgabenerfüllung bzw. zum Schutz des öffentlichen Interesses) oder lit. f erhoben (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), steht der betroffenen Person das Recht zu, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen.

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Ihre Datenschutzrechte können Sie hier geltend machen:
behördeninterne Ansprechperson:

Herr Halit Sahin

Lloydstraße 4, 28217 Bremen

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat des Aufenthaltsorts der betroffenen Person oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden. Zuständige Aufsichtsbehörde für das Landesamt GeoInformation Bremen: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven; Tel.: +49 421 3612010, E-Mail: office@datenschutz.bremen.de.