Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag u.a. Gutachten über den Verkehrswert von
sowie
Die Höhe der dafür zu entrichtenden Gebühren bemisst sich nach der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse nach dem Baugesetzbuch (VermWertKostV).
Im Regelfall gilt folgender Gebührenansatz (zzgl. MwSt.):
bei Verkehrswerten bis zu 500.000 €:
4,5 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 900 €
bei Verkehrswerten von 500.000 € bis 1.000.000 €:
1,1 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 2600 €
bei Verkehrswerten über 1.000.000 €:
0,8 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 2900 €
Genaue Angaben zur Gebührenherleitung und einer Tabelle zur Gebührenabschätzung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Antragsunterlagen.
Bei Fragen und Auskünften stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Anträge zur Erstellung von Verkehrswertgutachten bekommen sie hier:
Die Wartezeit bis zum Beginn der Gutachtenbearbeitung nach Auftragseingang liegt aktuell bei:
Informationen zum Gutachtenablauf finden Sie hier:
Gutachtenablauf