Die Bodenrichtwerte der Stadt Bremen
sind online abrufbar:
Hier geht's zum Bodenrichtwertinformationssystem Niedersachsen und Bremen
Bei der Darstellung der Bodenrichtwerte kooperiert der Gutachterausschuss Bremen mit den Kollegen aus Niedersachsen. Die Bremer Bodenrichtwerte sind über das Onlinesystem „Immobilienmarkt.NI“ abrufbar.
Die Bodenrichtwertkarte der Stadtgemeinde Bremen erscheint alle zwei Jahre.
Die Bodenrichtwertkarte 2026 (Stichtag 01.01.2026) erscheint Anfang 2026.
Aktuell stehen online die Bremer Bodenrichtwerte für folgende Stichtage zur Verfügung:
Bodenrichtwertkarte 2024 (Stichtag 01.01.2024)
Anzeige im Onlineportal bei Auswahl von: 01.01.2024/01.01.2025
Verkündungsdatum gemäß amtlicher Bekanntmachung: 31.04.2024
Bodenrichtwertkarte 2022 (Stichtag 01.01.2022)
Anzeige im Onlineportal bei Auswahl von: 01.01.2022 / 01.01.2023
Verkündungsdatum gemäß amtlicher Bekanntmachung: 25.03.2022
Bodenrichtwertkarte 2021 (Stichtag 31.12.2020)
Anzeige im Onlineportal bei Auswahl von: 31.12.2020
Verkündungsdatum gemäß amtlicher Bekanntmachung: 07.04.2021
Bodenrichtwertkarte 2019 (Stichtag 31.12.2018)
Anzeige im Onlineportal bei Auswahl von: 31.12.2018 / 31.12.2019
Verkündungsdatum gemäß amtlicher Bekanntmachung: 05.04.2019
Bodenrichtwertkarte 2017 (Stichtag 31.12.2016)
Anzeige im Onlineportal bei Auswahl von: 31.12.2016 / 31.12.2017
Verkündungsdatum gemäß amtlicher Bekanntmachung: 26.05.2018
Bodenrichtwertkarte 2015 (Stichtag 01.01.2015)
Anzeige im Onlineportal bei Auswahl von: 31.12.2014 / 31.12.2015
Verkündungsdatum gemäß amtlicher Bekanntmachung: 01.02.2017
Bodenrichtwertkarte 2013 (Stichtag 01.01.2013)
Anzeige im Onlineportal bei Auswahl von: 31.12.2012 / 31.12.2013
Ältere Stichtage sind nur in gedruckter Version erhältlich.
Aufgabe der Bodenrichtwertkarte ist es, der Öffentlichkeit einen Einblick in das Wertgefüge des Grund und Bodens zu geben. Die Bodenrichtwertkarte dient damit der Transparenz des Grundstücksmarktes. Sie kann nur Grobinformationen liefern. Der spezielle Wert eines einzelnen Grundstücks kann aus der Karte im allgemeinen nicht abgelesen werden, da dann die besonderen Eigenschaften dieses Grundstücks, z.B. in Art und Maß der baulichen Nutzung, Ertragssituation, Erschließungszustand, Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt usw. berücksichtigt werden müssen. Soll dieser spezielle Wert eines Grundstücks ermittelt werden, empfiehlt es sich, ein Gutachten über den Verkehrswert zu beantragen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem bestimmten Entwicklungszustand und mit den dargestellten Wert beeinflussenden Merkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Bei bebauten Grundstücken ist der Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Ein auf dieser Grundlage ermittelter Bodenrichtwert gibt das Bodenwertniveau wieder, wie es sich für einen größeren Bereich verallgemeinert darbietet. Bei Vergleichen der angegebenen Werte untereinander sind Unterschiede in den regelmäßigen Grundstückseigenschaften zu beachten.
Die Karte erscheint in einem Abstand von zwei Jahren und zeigt flächendeckend zonale Bodenrichtwerte des Grund und Bodens für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.
Es sind Bodenrichtwerte ausgewiesen für Wohnbauflächen (Ein- und Mehrfamilienhäuser), Mischgebietsflächen, Kerngebietsflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen, zum Teil mit weiter gehenden Differenzierungen. Weiterhin stellt die Karte Flächen der Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Flächen dar.
Beziehen sich Richtwerte auf Baulandflächen, ist jeweils der zugehörige Entwicklungszustand und die beitragsrechtliche Situation ausgewiesen.
In einer Bodenrichtwertzone ist mindestens ein Bodenrichtwert enthalten, häufig jedoch auch mehrere. Ist letzteres der Fall, bestimmt die Art des zu bewertenden Grundstücks den ihm zuzuordnenden Bodenrichtwert.
Alternativ zur kostenlosen Onlineversion können Sie Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte (aktuell und historisch) bestellen. Die Gebühr beträgt gemäß Kostenverordnung:
Auskunftstelle - Geodatenservice
GeoInformation Bremen, Lloydstraße 4, 28217 Bremen
Öffnungszeiten: nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Bitte senden Sie ihre Bestellung an folgende Email-Adresse:
Hier gelangen Sie direkt zu den Informationsseiten der Kollegen aus Niedersachsen (BORIS.NI) mit den Bremer Bodenrichtwerten.
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